Die Weihnachtszeit steht vor der Tür, und viele Menschen bringen ihre Vorfreude gerne zum Ausdruck – nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs. Die Idee, das Auto festlich zu schmücken, klingt verlockend, birgt jedoch einige Risiken und rechtliche Fallstricke. Was erlaubt ist und wie man sich und andere sicher durch die Weihnachtszeit bringt, erklärt dieser Artikel.
Was ist erlaubt, was nicht?
Dekoration am Auto: Außen hui, innen sicher
Ein Rentier-Deko-Set mit Geweih an den Seitenfenstern und einer roten Nase auf dem Kühlergrill – der Kreativität sind scheinbar keine Grenzen gesetzt. Aber Vorsicht: Laut den ADAC-Juristen und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gelten klare Regeln.
- Zulässig sind:
- Rentier-Deko, wenn sie nicht die Sicht des Fahrers behindert.
- Außen-Deko, die weder Nummernschild noch Scheinwerfer verdeckt.
- Dekorationen, die sicher befestigt sind und sich nicht während der Fahrt lösen können.
- Nicht zulässig:
- Lichterketten oder blinkende Leuchtelemente – sie sind verboten und können bei einem Unfall zur Teilschuld führen.
- Dekorationen, die Fußgänger gefährden oder andere Verkehrsteilnehmer ablenken.
Ein wichtiger Tipp: Besonders bei hohen Geschwindigkeiten, etwa auf der Autobahn, sollten Außen-Dekorationen sicherheitshalber entfernt werden. Der Grund: Lose Deko-Elemente können sich bei Fahrtwind lösen und eine Gefahr für nachfolgende Fahrzeuge darstellen.
Weihnachtliche Stimmung im Auto – mit Sicherheit
Christbaumkugeln am Rückspiegel, kleine Tannenbäumchen auf dem Armaturenbrett oder Weihnachtsgirlanden im Innenraum – hier sind die Vorschriften ähnlich streng wie für außen. Die StVZO sieht vor, dass Dekorationen im Fahrzeug weder die Sicht behindern noch als ungesicherte Ladung durch das Fahrzeug geschleudert werden können.
- Sicherheitsaspekte:
- Alle Dekorationen müssen fest angebracht sein. Bei einem Unfall können selbst leichte Objekte wie Kugeln oder Ornamente zu gefährlichen Geschossen werden.
- Die Sicht des Fahrers darf in keiner Weise beeinträchtigt werden. Sollte das doch der Fall sein, drohen mindestens 10 Euro Verwarnungsgeld.
- Ein Verstoß gegen die Ladungssicherungsvorschriften kann mit mindestens 35 Euro geahndet werden.
Was droht bei Verstößen?
Die möglichen Strafen reichen von geringen Verwarnungsgeldern bis hin zu erheblichen Kosten bei einem Unfall. Besonders problematisch wird es, wenn eine unsachgemäß befestigte Dekoration zu einer Gefahr wird und einen Unfall verursacht. In solchen Fällen droht eine Teilschuld oder sogar die komplette Haftung.
- Geldstrafen im Überblick:
- 10 Euro: Wenn die Sicht durch Dekoration beeinträchtigt wird.
- 20 Euro: Für unzulässige Beleuchtungselemente wie Lichterketten.
- 35 Euro oder mehr: Bei Verstößen gegen die Ladungssicherung.
Fragen aus dem Netz: Was Autofahrer wissen wollen
1. Darf ich LED-Lichterketten am Auto verwenden?
Nein, die StVZO erlaubt nur die vom Hersteller zugelassene Fahrzeugbeleuchtung. LED-Lichterketten oder andere blinkende Elemente sind nicht zulässig.
2. Gibt es eine Ausnahme für Dekoration auf Weihnachtsumzügen?
Ja, bei speziellen Veranstaltungen wie Weihnachtsumzügen kann eine Sondergenehmigung beantragt werden. Im normalen Straßenverkehr gilt dies jedoch nicht.
3. Was passiert, wenn sich eine Außen-Deko löst und einen Unfall verursacht?
Der Fahrzeughalter haftet in der Regel. Das kann zu einer Teilschuld und höheren Kosten führen, da unsachgemäß befestigte Deko als Gefährdung eingestuft wird.
4. Kann ich meinen Dachgepäckträger dekorieren?
Solange die Dekoration sicher befestigt ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt, ist dies erlaubt. Auch hier gilt: Keine Lichter oder bewegliche Elemente.
Persönliches Fazit: Vorsicht vor Weihnachtsfreude auf Kosten der Sicherheit
Weihnachtsdeko am Auto mag ein echter Hingucker sein und für gute Laune sorgen, doch die Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen. Die Regeln der StVZO und die Tipps des ADAC zeigen deutlich, dass hier ein gesundes Maß gefragt ist. Besonders wichtig ist, dass Dekorationen gut befestigt sind und keine Sichtbehinderungen oder Gefahren darstellen. Wer diese einfachen Hinweise beachtet, kann die Weihnachtszeit auch unterwegs genießen – ohne dabei sich oder andere zu gefährden.
FAQ: Das Wichtigste auf einen Blick
Kann ich die Heckscheibe weihnachtlich dekorieren?
Ja, aber nur, wenn die Dekoration die Sicht nicht behindert und fest angebracht ist.
Sind Weihnachtsaufkleber erlaubt?
Ja, solange sie weder die Sicht beeinträchtigen noch die Fahrzeugbeleuchtung oder das Nummernschild verdecken.
Wie hoch sind die Strafen bei einem Verstoß?
Die Strafen beginnen bei 10 Euro für beeinträchtigte Sicht und reichen bis zu mehreren hundert Euro bei Unfällen, die durch ungesicherte Dekoration verursacht werden.
Darf ich Weihnachtssocken am Rückspiegel anbringen?
Ja, sofern sie nicht die Sicht behindern und keine Ablenkung darstellen.
Mit diesen Tipps und Informationen kann die Weihnachtszeit im Auto sicher und stimmungsvoll gestaltet werden. Die richtige Planung und sichere Umsetzung sind hierbei das A und O – für ein stressfreies und sicheres Fahrvergnügen in der schönsten Zeit des Jahres.
Quelle:
ADAC Pressemeldung